Einzelfallgenehmigung nach § 22 Pflanzenschutzgesetz

Beim Pflanzenschutzdienst NRW können berufliche Anwender für Betriebe aus Nordrhein-Westfalen für bestimmte Anwendungsgebiete auf Antrag kurzfristig "Genehmigungen im Einzelfall" erhalten. Die in NRW möglichen § 22-Genehmigungen sind fachbereichsbezogen in Kulturdateien eingearbeitet, die Sie über die Internetplattform www.isip.de einsehen können:

Die Nutzung solcher Indikationen ohne Genehmigungsbescheid stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Antragstellung für in diesen Listen aufgeführte Indikationen soll bevorzugt über das folgende digitale Antragsformular erfolgen:

Digitaler Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Pflanzenschutzgesetz

Eine Antragstellung ist per E-Mail mit dem folgenden PDF-Antragsvordruck noch weiterhin möglich:

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig:

  • Einzelantrag: 47 € pro Antrag plus 37 € je Anwendung (Indikation)
  • Sammelantrag: 30 € pro Antrag plus 17 € je Anwender plus 37 € je Anwendung (Indikation)

Ansprechpartner


Informationen zur Internet-Plattform ISIP

In ISIP finden Sie Pflanzenschutz-Dateien, in denen alle zugelassenen und nach Art. 51 VO 1107/2009 bzw. § 22-genehmigten Pflanzenschutzmittel für die wichtigsten gärtnerischen Kulturen aufgeführt sind.

Diese Plattform ist jedoch nur einem bestimmten Nutzerkreis zugänglich. Sie kann von allen Betrieben, die einen Beratervertrag mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen haben, kostenlos genutzt werden. Ein Kennwort können Sie beim Pflanzenschutzdienst beantragen. Auch durch den Bezug der Pflanzenschutzhinweise können Sie Zugang zu den Pflanzenschutzdateien in ISIP erhalten.